Ich biete Psychotherapie für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Erwachsene und Paare.
Eine Einzelsitzung dauert 50 Minuten und kostet € 105,- , eine Paarsitzung zu 50 Minuten € 130,- (Umsatzsteuer befreit).
Das persönliche Erstgespräch, das unter anderem dem gegenseitigen Kennenlernen dient, ist kostenpflichtig. Dabei stehen auch die Beweggründe eine Psychotherapie zu machen im Mittelpunkt. Weiters werden die Rahmenbedingungen (Häufigkeit der Sitzungen, Absageregelung, Kosten, etc.) geklärt.
Leistung der Krankenkassen zur Psychotherapie:
Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD 10) haben PatientInnen die Möglichkeit, Kassenleistung für Psychotherapie in Anspruch zu nehmen.
Die Krankenkassen erstatten in diesen Fällen einen Teil der Kosten der Psychotherapie-Sitzungen.
Erforderlich ist eine Bestätigung des Hausarztes, dass eine krankheitswertige Störung vorliegt.
Aktuell (Stand 28.02.2023) leisten die Krankenkassen folgende Zuschüsse pro Psychotherapie-Einzelsitzung:
Für wirtschaftlich schwache (WS) PatientInnen, die bei der ÖGK-S oder BVAEB versichert sind, ihre Wohnsitzadresse im Bundesland Salzburg haben und eingeschränkte Einkommensverhältnisse aufweisen (Richtsätze orientieren sich an der Bedarfsorientierten Mindestsicherung), kann ich als Vertragspsychotherapeutin mit der ARGE Psychotherapie, Einzelpsychotherapie als Sachleistung anbieten.
Vor Therapiebeginn muss ein entsprechender WS-Antrag von der ÖGK-S (gilt auch für PatientInnen der BVAEB) genehmigt werden. Spätestens 4 Wochen nachdem Sie den Antrag bei der ÖGK-S gestellt haben, liegt eine Rückmeldung vor ob eine Finanzierung im Rahmen der WS-Regelung möglich ist.
Den WS-Antrag können Sie sich unter folgendem Link herunterladen:
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.848907&portal=oegksportal
Oder Sie gehen direkt auf die Seite der ÖGK-S www.gesundheitskasse.at unter "Online Service", "Psychotherapie", "Antrag auf Sachleistungsgewährung für wirtschaftlich Schwache".
Weitere Informationen finden Sie auf: www.arge-psychotherapie.at
Wenn Sie Rehageld beziehen, kann Ihnen im Rahmen Ihres Maßnahmenplanes Psychotherapie als Sachleistung bewilligt werden. Wenn das Rehageld unter 1.010,- Euro monatlich liegt, entfällt der Selbstbehalt. Liegt es darüber, ist von den PatientInnen ein Selbstbehalt von 20% pro Therapiestunde zu leisten.
Jedes Monat werden Kontingente für Sachleistungstherapieplätze vergeben. Als Kriterium für die Zuteilung eines Sachleistungsplatzes wird ein Punktesystem verwendet. Dieses setzt sich aus der Dringlichkeit der Behandlung, der Schwere der Erkrankung und der sozialen Lage zusammen. Dafür muss von mir als Psychotherapeutin ein anonymisiertes Antragsformular ausgefüllt werden. Wird die Psychotherapie als Sachleistung von den zuständigen Krankenkassen bewilligt, ist von den PatientInnen lediglich ein Selbstbehalt von 10% oder 20% (abhängig von der Versicherung) des Kassentarifs zu bezahlen. Kinder und Jugendliche haben keinen Selbstbehalt zu entrichten.
Ich bitte Sie, Terminabsagen oder Terminverschiebungen bis spätestens 24 Stunden vorher bekanntzugeben - ansonsten werde ich das volle Honorar in Rechnung stellen, da diese Stunde nicht anderweitig vergeben werden kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Versäumte Stunden müssen privat beglichen werden, da diese nicht von der Krankenkasse übernommen werden
Mag. (FH) Anita Klappacher, MSc
Personzentrierte Psychotherapeutin
Praxis und Kontakt:
Kornsteinplatz 11, 5400 Hallein
St. Peter Hauptstraße 4a, 8042 Graz
e-Mail: praxis(at)psychotherapie-klappacher.at
Telefon: +43 (0)677 614 568 80